Haftung

Haftung

Sehr geehrter Rollenkunde,

gemäß der im »Produkthaftungsgesetz« definierten Haftung des Herstellers für seine Produkte sind die nachfolgenden Informationen über Räder und Rollen zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von seiner Haftungspflicht.

 

1.0    Produktinformation und bestimmungsgemäße Verwendung

Räder und Rollen im Sinne dieser Definition sind Bauteile, die im Allgemeinen austauschbar sind und an dafür vorgesehene Geräte, Möbel und Transportsysteme oder hierzu artverwandte Produkte zur Fahrbarmachung angebaut werden.  Diese Produktinformation bezieht sich auf Räder und Rollen, insbesondere auf passiv lenkende Rollen (Lenkrollen), für nicht maschinell bewegte Fahrzeuge und Geräte, im Folgenden  Objekte genannt, die üblicherweise nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit und nicht im Dauerbetrieb bewegt werden. Räder und Rollen im Sinne dieser Produktinformation können für folgende Anwendungsbereiche eingeteilt werden:

  • Wohnbereichz. B. Sitzmöbel, Wohnmöbel
  • Dienstleistungsbereich (allg. Dienstleistungsbereich)
  • z. B. Einkaufswagen, BüromaschinenKrankenhausbereichz. B. Krankenbetten
  • Industrieller Bereich mittlere und schwere Tragfähigkeit z. B. Transportgeräte

Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört insbesondere die fachgerechte Montage:

Das Produkt muss an allen dafür vorgesehenen Punkten fest mit dem Objekt verbunden werden. Das Objekt muss an diesen Stellen ausreichende Festigkeit haben. Die Funktion des Produktes darf durch die Montage nicht beeinträchtigt oder verändert werden. Lenkrollen müssen so montiert werden, dass ihre Schwenkachsen senkrecht stehen. Bockrollen müssen so montiert werden, dass ihre Radachsen zueinander fluchten. An einem Objekt sind nur Lenkrollen gleicher Art zu verwenden. Werden auch Bockrollen angebaut, so dürfen nur die hierfür vom Hersteller empfohlenen Rollen montiert werden.

Für Feuchträume, bei direkter Bewitterung, in Meeresnähe oder für den Einsatz in aggressiver, korrosionsfördernder Umgebung müssen Produkte in Sonderausführung spezifiziert werden. Bei Verwendung im Temperaturbereich unter 5°C und über 30°C sind Produkte in Sonderausführung zu spezifizieren.

Auf keinen Fall dürfen Standardprodukte unter diesen Bedingungen mit Nennlast betrieben werden.

Rad, Gehäuse, Feststelleinrichtung und Achszubehör bilden eine Funktionseinheit. Haftungspflicht besteht nur für unsere Originalprodukte. Bei der Auswahl der Rollen müssen alle möglichen Belastungen bekannt sein. Andernfalls sind diese mit ausreichenden Sicherheitszuschlägen abzuschätzen.

 

2.0     Fehlgebrauch

Ein Fehlgebrauch – d.h. die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung von Rädern und Rollen – liegt beispielsweise vor, wenn:

  • die Räder und Rollen mit einer höheren Traglast zum Einsatz kommen als die max. Tragfähigkeit im Katalog ausweist,
  • der Einsatz auf ungeeignetem, unversiegeltem, unebenem Boden erfolgt,
  • zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen vorliegen,
  • ein Gerät mit festgestellten Rollen gewaltsam bewegt wird,
  • besonders aggressive Medien einwirken können,
  • unsachgemäß grobe Stoß- und Fallbelastungen zur Wirkung kommen,
  • Fremdkörper in die Bandagen eindringen können,
  • die Räder und Rollen mit einer zu hohen Geschwindigkeit eingesetzt werden,
  • Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit dem Hersteller abgestimmt sind.

 

3.0 Produktleistung

Sofern die Produktleistung nicht in unseren Katalogen, Prospekten, Leistungsbeschreibungen etc. konkret festgelegt ist, müssen die Anforderungen an unsere Rollen bzw. deren Bauteile mit uns vereinbart werden. Richtungsweisend hierbei sind die einschlägigen din-, iso- und cen-Normen sowie die Güterichtlinie ral-rg 607/10.

 

4.0 Produktwartung

Räder und Rollen müssen je nach Erfordernis regelmäßig durch Nachfetten von Lagerstellen durch Nachstellen von lösbaren Verbindungen gewartet werden.

Es dürfen nur solche Reinigungsmittel verwendet werden, die keine korrosionsfördernden und schädigenden Bestandteile enthalten. Rollen bzw. deren Bauteile sind zu ersetzen, sobald Funktionsstörungen auftreten.

 

5.0 Informations- und Instruktionspflichten

Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten sowie der Wartungsarbeiten nach dem Produkthaftungsgesetz stehen zur Verfügung:

für den Handel/Weiterverarbeiter:
Kataloge mit Produkt- und Benutzerinformation

für den Benutzer:
Produkt- und Benutzerinformation.

Zur Sicherstellung der Funktion von Rädern und Rollen ist der Handel gehalten, diese Produktinformation (Punkt 1.0–5.0) und die Benutzerinformation zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller anzufordern und an den Weiterverarbeiter auszuhändigen. sind Verarbeiter gehalten, diese Produktinformation (Punkt 1.0–5.0) und die Benutzerinformation auf der nachfolgenden Seite zu beachten und bei Bedarf vom Hersteller oder Handel anzufordern und an den Benutzer weiterzugeben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Produkthaftung
Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Colson Rollen GmbH, deren Inhalt wir auf  Anforderung gerne zur Verfügung stellen.

Der Inhalt dieser Internetseite sowie des Kataloges wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet. Etwaige Fehler und Farbabweichungen können nicht ausgeschlossen werden. Maße und Gewichte unterliegen branchenüblichen, fertigungstechnisch bedingten Abweichungen. Tragfähigkeitsangaben beziehen sich immer auf bestimmte, produkttypische Einsatzbedingungen. Änderungen, die dem Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.

Hier Haftung der COLSON Rollen GmbH herunterladen